Präventions- und Schutzkonzept

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1.) Verhaltenskodex des Voilà e.V.

Der nachfolgend beschriebene Verhaltenskodex soll Grundlage unserer Arbeit in unserem Verein sein.


Er soll unseren Kinder- und Jugendlichen sichere Orte schaffen, in denen sie sich sicher und wohlfühlen und in

einem respektvollen und wertschätzenden Miteinander in unserem Verein engagieren und partizipieren

können (→Verein geht nur mit vereinten Kräften).


Im Verein existiert ein Ehren- und Verhaltenskodex:

  1. In der Kinder- und Jugendarbeit übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Dazu gehört der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt sowie vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und vor Diskriminierungen aller Art.
  2. Kinder- und Jugendarbeit im Sport lebt von der vertrauensvollen Zusammenarbeit untereinander. In meiner Rolle als Leitungskraft habe ich eine besondere Autoritäts- und Vertrauensstellung. Ich versichere, dass ich dies nicht zum Schaden der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen ausnutzen werde. Ebenso achte ich die Persönlichkeitsrechte (z.B. Recht am eigenen Bild) jedes Einzelnen und halte beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Datenschutzbestimmungen ein.
  3. Meine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen gebe ich Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen Zielen.
  4. Ich achte auf einen fairen und respektvollen Umgang der Kinder und Jugendlichen untereinander und toleriere Mobbing nicht (Verbreitung von Gerüchten, Drohungen, Beschimpfungen).
  5. Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Ich verpflichte mich, eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping sowie jegliche Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen und Suchtgefahren (Medikamenten-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen.
  6. In vielen Sportarten spielt der direkte, enge Körperkontakt eine große Rolle und ist bei vielen Übungen unabdingbar. Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen von Kindern und Jugendlichen ernst und achte darauf, dass auch Kinder und Jugendliche untereinander diese Grenzen respektieren. Dabei lasse ich Sicherheits- und Gesundheitsaspekte nicht außer Acht.
  7. Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches, antidemokratisches und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von mir benannt und nicht toleriert, ich interveniere dagegen in meinen Möglichkeiten.
  8. Im Konflikt- oder Verdachtsfall ziehe ich professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere Ansprechpartner bei der Sportjugend Hessen, beim Landessportbund Hessen e.V., bei meinem Verein oder Verband. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.

GRUNDREGELN / PRÄAMBEL

1. Respekt

Wir begegnen uns gegenseitig mit Respekt. Selbst im Konfliktfall und bei Verärgerung dulden wir weder Diskriminierung noch Mobbing. Seid fair zueinander und behandelt Mittrainierende und Trainer*innen so, wie ihr auch selbst gerne behandelt werden möchtet. Goldene Regel: „Was du nicht willst, was man dir tut, das füge auch keinem anderen zu“. Dies gilt generell und auch für die Einrichtungen, Materialien und Räumlichkeiten.


2. Gesprächsregeln

Wir lassen uns gegenseitig ausreden und hören einander zu. Wir sprechen respektvoll miteinander und stellen niemanden bloß.


3. Stopp-Regel

Wir akzeptieren generell die Stopp-Regel. Sie zeigt die persönliche und individuelle Grenze eines jeden Einzelnen an. Es gilt besonders: Wir berühren niemanden gegen seinen Willen. Wir beleidigen niemanden. Wir vermeiden distanzloses verbales oder nonverbales Verhalten. Wir respektieren die Privatsphäre jeder/es Einzelnen. Dies gilt auch in allen sozialen Medien.


4. Hilfe holen - Ist offensiv Nicht defensiv

Es ist wichtig, für alle betroffenen Kinder und Jugendliche im Voilà e.V. Kontakte und Beziehungen zum sozialräumlichen Umfeld zu vermitteln: Wir holen Hilfe, wenn wir uns unsicher fühlen. Die Zusammenarbeit mit anderen Stellen (z.B. des Gesundheitsdienstes) und öffentlichen Einrichtungen (u.a. den Polizei– und Ordnungsbehörden) sowie dem Wetteraukreis wird bei der Präventionsarbeit notwendig. Keine Hilfe zu holen (defensives Verhalten) kann fatale Folgen für alle Beteiligten haben.


Die vorher genannten vier Grundregeln sollten in den jeweiligen Trainingsgruppen alters- und kontextgerecht ausformuliert werden sowie durch geeignete Maßnahmen begleitet werden. Bei Fragen und Anregungen könnt ihr euch an die Ansprechpartner*in Kindeswohl (Sandra Morgantti, Rafael Ionescu und Stefan Junker) des Voilà e.V. wenden.

Die Kontaktdaten sind auf der Homepage des Voilà e.V. hinterlegt. Weitere Hilfsangebote (siehe Anlage „Wo bekomme ich Hilfe“) werden an zentraler Stelle in der Halle veröffentlicht. Der Kummerkasten befindet sich auf der Empore der Halle.


5. Nähe und Distanz

Wir nehmen beim Voilà e.V. individuelle Grenzverletzungen ernst und achten sie. Körperliche Berührungen und Nähe können zur sportpädagogischen Begegnung gehören. Körperkontakt kann problematisch sein, muss aber nicht grundsätzlich zum Problem erhoben und darum komplett verboten werden. Entscheidend ist, dass er altersgerecht und dem jeweiligen Kontext angemessen ist. Körperkontakt setzt die freie und in besonderen Situationen auch die erklärte Zustimmung durch die Schutzbefohlenen voraus.


Wie viel Distanz die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen brauchen, bestimmen die Kinder und Jugendlichen selbst, es sei denn sie überschreiten dabei die Grenzen der Trainer*innen.


Bei extremen Nähebedürfnissen von Kindern tragen wir als Betreuungspersonen in respektvoller Weise dafür Sorge, dass ein situativ angemessenes Maß an Distanz gewahrt bleibt. Auch wir Erwachsenen dürfen Stopp sagen, wenn Kinder und Jugendliche ihre Grenzen überschreiten.


Wenn wir mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten, geschieht das in der Halle und in den dafür

vorgesehenen Räumen. Diese sind für andere zugänglich und dürfen nicht abgeschlossen werden.


6. Verhaltensregeln zum Kindeswohl – Konkret

Das Team der Kindeswohlbeauftragten wird diese Verhaltensregeln in einer Trainer– und Betreuersitzung, die für die Trainer und Betreuer*innen von allen Trainingsgruppen verpflichtend ist, besprechen. Diese Sitzung findet am immer Anfang des Schuljahres statt. Die Verhaltensregeln und das Schutzkonzept können allen Trainer*innen und Betreuer*innen modifiziert, ergänzt und konkretisiert werden. Das ist ein dynamischer Prozess.


Folgende Verhaltensregeln zum Kindeswohl sind uns wichtig und basieren auf der Vorlage der Sportjugend Hessen.


Diese Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung aller Art als auch dem Schutz von Mitarbeiter*innen vor einem falschen Verdacht.


6.1 Keine Einzeltrainings ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte

Bei Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs Augen Prinzip“ und /oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten, d.h. wenn eine(e) Trainer*in Einzeltraining für erforderlich hält, muss eine weitere Person anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.


6.2 Keine Privatgeschenke an Kinder

Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit dem zuständigen Trainerteam abgesprochen sind. Konkret:

Wir reden jetzt hier nicht über das obligatorische Eis oder Gebäck vor den Sommer- bzw. Winterferien.


6.3 Einzelne Kinder werden nicht allein in den Privatbereich mitgenommen

Einzelne Kinder und Jugendliche werden nicht allein in den Privatbereich der Betreuer*innen oder der Trainer*innen mitgenommen (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.). Kinder und Jugendliche übernachten nicht im Privatbereich der betreuenden Person.


6.4 Kein Duschen bzw. Übernachten alleine mit Kindern

Es wird nicht allein mit einzelnen Kindern und Jugendlichen geduscht. Es wird nicht allein mit einzelnen Kindern und Jugendlichen übernachtet. Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen z.B. im Rahmen von Sportfesten, Freizeiten oder vergleichbaren Veranstaltungen sind natürlich möglich. Die Umkleidekabinen werden erst nach Anklopfen und der Rückmeldung betreten.


6.5 Keine Geheimnisse mit Kindern

Es werden keine Geheimnisse mit Kindern und Jugendlichen geteilt. Alle Absprachen können öffentlich gemacht werden z.B. analog, über E- Mail oder Clubway.


6.6 Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern

Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.


6.7 Kein Bloßstellen von Kindern vor der Gruppe

Es dürfen keine Kinder und Jugendlichen vor den anderen bloßgestellt werden. Kritik ja, aber immer sachlich und konkret. Prinzip: Lobt öffentlich, kritisiert im offenen Einzelgespräch. Es ist darauf zu achten, dass Eltern, Mittrainer*innen über 1:1 Situationen (4 Augen Gespräch) und deren Grund informiert sind.


6.8 Transparenz im Handeln

Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weiteren Verantwortlichen abzusprechen. Erforderlich ist das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.


7. Sprache und Wortwahl

Wir verwenden beim Voilà e.V. keine sexualisierte oder abwertende Sprache. Dazu gehören: sexuelle Anspielungen, Bloßstellungen, abfällige Bemerkungen, Vulgärsprache. Wir verwenden keine übergriffigen, diskriminierenden oder sexualisierenden Spitznamen. Wir achten darauf, wie Kinder und Jugendliche untereinander kommunizieren. Je nach Häufigkeit und Intensität der Verwendung von sexualisierter Sprache, von Kraftausdrücken, abwertender Sprache, Diskriminierung, sexuellen Anspielungen, rassistischen Äußerungen, gezieltes Mobbing etc. weisen wir sie darauf hin und versuchen im Rahmen der Möglichkeiten dieses Verhalten zu unterbinden. Grundsätzlich können die Kindeswohlbeauftragten oder die Jugendvertretung des Voilà e.V. helfen.


8. Polizeiliches Führungszeugnis

Abschließend möchten wir mitteilen, dass für alle Trainer*innen und Betreuer*innen die Vorlage von einem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis unabdingbar ist. Des Weiteren wurde festgelegt, einen ständigen Beauftragten der Kindswohlgefährdung fest in den Vorstand zu etablieren. Diese Aufgabe wird eine Person aus dem Team „Kindeswohl“ im Vereinsvorstand des Voilà e.V. übernehmen. Auf die folgenden Anlagen, die sich an dem Präventionskonzept der Sportjugend Hessen orientieren, möchten wir hinweisen:


  • Seite 6: Wo bekomme ich Hilfe - Hilfsangebote und entsprechende Stellen
  • Seite 7: Schau genau hin - Einschätzungsbogen für Trainer und Betreuer
  • Seite 8: Vermutungsprotokoll
  • Seite 9: Handlungsleitfaden bei Grenzverletzungen - bei verbalen oder körperlich-sexuellen Grenzverletzungen
  • Seite 10: Handlungsleitfaden bei Grenzverletzungen - bei Vermutungen von sexueller Gewalt


Beim Bekanntwerden eines Vorfalls ist unbedingt darauf zu achten, dass allgemeine Persönlichkeitsrechte sowohl des/der Verdächtigen als auch des mutmaßlichen Opfers nicht verletzt werden. Dies bedeutet:

Diskretion, Ruhe bewahren und eine sorgfältige Prüfung des Vorwurfs.


Im Verdachtsfall ist die Nutzung der Anlagen (Vermutungsprotokoll und Handlungsleitfaden) nur nach vorheriger persönlicher Absprache mit den Beauftragten Sandra Morgantti, Rafael Ionescu und Stefan Junker vorzunehmen, da sensible Daten verwendet und Sachverhalte beschrieben werden.


Kontaktdaten:

Voilà e.V.

An der Birkenkaute 8, 61231 Bad Nauheim

Telefon: 06032/99 89 570

Mail: info@voila-ev.de

Internet: www.voila-ev.de

2.) Wo bekomme ich Hilfe

Hilfsangebote und entsprechende Stellen, die DIR/EUCH helfen


Hilfe für Betroffene und Vertrauenspersonen im Internet:

  • Hilfetelefon für Missbrauch 0800-2255530
  • www.save-me-online.de


Nummer gegen Kummer: Kinder und Jugendtelefon 116111


Nummer gegen Kummer: Elterntelefon 0800-1110550


Drogennotruf-Telefon: 06031-5834


Beratungsstellen Bad Nauheim/Friedberg:

  • Kinder- und Jugendschutztelefon Wetteraukreis
    Tel: 0800-8303200 (kostenfrei)
    Elterntel: 06031-833232
    Mail: Kinderschutz@wetteraukrais.de


  • Deutscher Kinderschutzbund
    Bezirksverband Friedberg – Bad Nauheim
    Auf dem Hohenstein 7, 61231 Bad Nauheim
    Tel: 06032-99169-00
    Mail: kontakt@kinderschutzbund-fb-bn.de


  • Wildwasser Wetterau e.V.
    In den Kolonnaden 17, 61231 Bad Nauheim
    Tel: 06032-9495760


  • Eltern- und Jugendberatung Evangelisches Dekanat Wetterau
    Mail: dekanat.wetterau@ekhn.de
    Tel: 06031-16154-0

3.) Schau genau hin …. - Einschätzungsbogen für Trainer*innen und Betreuer*innen

Äußerer Eindruck der/des Minderjährigen:


  • Wiederholte Zeichen von Verletzungen (z.B. Blutergüssen, Striemen, Narben, Verbrennungen)
  • Wiederholter Mangel an Körperhygiene (z.B. ungepflegtes Erscheinungsbild, ungewaschene Haare, schadhafte Zähne)
  • Wiederholt verschmutzte/abgetragene/der Jahreszeit unangemessene Kleidung
  • Minderjährige/r trägt auffallend körperverdeckende Kleidung
  • Minderjährige/r wirkt apathisch, berauscht und/oder benommen bzw. im Steuern seiner Handlungen unkoordiniert (Hinweis auf Drogen, Alkohol und Medikamentenkonsum)
  • Minderjährige/r zeigt sexualisiertes Verhalten (auffallend körperbetonte Kleidung, sexualisierte Sprache, altersunangemessenes Detailwissen über Sexualität):
  • Minderjährige/r ist offensichtlich fehlernährt (adipös, anorektisch)
  • Bemerkungen

4.) Vermutungsprotokoll

Ein Vermutungsprotokoll hilft, die eigenen Gedanken zu strukturieren und festzuhalten. Es sollte eine genaue Dokumentation des Verhaltens und der Beobachtung, die zur Vermutung führt, enthalten.


  • Wer hat etwas beobachtet?
  • Um welches Kind/Jugendlichen geht es? (vorsichtig mit Namen umgehen)
  • Welche Trainingsgruppe?
  • Alter
  • Was wurde beobachtet? Was erschien seltsam, beunruhigend, verdächtig? (Nur Fakten, keine eigene Wertung)
  • Wann? Datum und Uhrzeit
  • Häufigkeit/ Wiederholung
  • Wer war involviert?
  • Wie war die Gesamtsituation?
  • Wie sind deine Gefühle oder Gedanken dazu?
  • Mit wem hast du bisher darüber gesprochen?
  • Bemerkungen

5.) Handlungsleitfaden bei Grenzverletzungen

bei verbalen oder körperlich-sexuellen Grenzverletzungen


Wie verhalte ich mich?


Aktiv werden und gleichzeitig Ruhe bewahren!



  • Dazwischen gehen und Grenzverletzungen unterbinden. Grenzverletzungen und Übergriffe deutlich benennen und stoppen, ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen.
  • Situation klären.
  • Offensiv Stellung beziehen gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten.
  • Vorfall im Trainerteam/ Jugendvertretung bzw. Ansprechpartner*in Kindeswohl ansprechen.
  • Abwägen, ob Aufarbeitung in der ganzen Gruppe oder einer Teilgruppe sinnvoll ist.
  • Information der Eltern bei erheblichen (!!) Grenzverletzungen.
  • Zur Vorbereitung auf ein mögliches Elterngespräch, erst einmal Kontakt zu den
  • Ansprechpartner*innen Kindeswohl aufnehmen.

6.) Handlungsleitfaden bei Grenzverletzungen

bei Vermutungen von sexualisierter Gewalt


Wie verhalte ich mich?


Was zu tun ist?

NEIN JA
Nichts auf eigene Faust unternehmen Ruhe bewahren
Keine direkte Konfrontation mit den vermeintlichen Täter*innen Zuhören, Glauben schenken, Ernst nehmen (siehe Vermutungsprotokoll)
Keine eigenen Ermittlungen zum Tathergang Die eigenen Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren
Keine eigene Befragung durchführen Sich selbst Hilfe holen (siehe Hilfsadressen, Ansprechpartner*innen Kindeswohl oder Jugendvertreter*innen)
Keine Informationen an die vermeintlichen Täter*innen Sich mit der Person eigenen Vertrauens besprechen oder externe Fachberatung einholen
Keine Konfrontation der Eltern des vermeintlichen Opfers mit dem Verdacht


• Stand vom 29.11.2022 •